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Beschluß zum 60. Jahrestag der Pogromnacht vom 15. November 1998

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  • Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs

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Nationalsozialismus, Antisemitismus, Christentum, Judentum, Erneuerung

Zusammenfassung

Nach dem Beschluß der Mecklenburgischen Landessynode darf öffentliches und mahnendes Erinnern nicht nur aus Anlaß von Gedenktagen geschehen, sondern stellt eine beständige Aufgabe für die Kirche dar.

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Veröffentlicht

1998-11-15