Präambel der Kirchenverfassung
##preprint.subject##:
Interreligiöser Dialog, Christentum, Judentum, Kirchenordnung, NordkircheZusammenfassung
Vor der Fusion zur Nordkirche am Pfingstfest 2012 haben sich in verschiedenen Gesprächen die vormaligen Landeskirchen auf eine gemeinsame Kirchenverfassung geeinigt. Der Israelbezug der Präambel der Pommerschen Evangelischen Kirche wurde in veränderter Form in die Präambel der Kirchenverfassung der Nordkirche übernommen, dieser lautete: „Sie erkennt und erinnert daran, dass Gottes Verheißung für sein Volk Israel gültig bleibt. Sie weiß sich zur Anteilnahme am Weg des jüdischen Volkes verpflichtet. Sie bleibt im Hören auf Gottes Weisung und in der Hoffnung auf die Vollendung der Gottesherrschaft mit ihm verbunden“, vgl. E.III.57’.

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