Beschluß „Unsere Hoffnung. Ein Bekenntnis zum Glauben in dieser Zeit“ vom 22. November 1975 (Auszug)
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Nationalsozialismus, Schuld, Katholische Kirche, Judentum, Bund GottesZusammenfassung
Wie in anderen Teilkirchen kam es auch in der katholischen Kirche der Bundesrepublik Deutschland zur synodalen Umsetzung des Geschehens und der Entscheidungen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Die Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 24. bis 27. Februar 1969 in Bad Honnef faßte den Grundsatzbeschluß, eine „Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“ durchzuführen. Vom 3. bis 5. Januar 1971 fand die konstituierende Sitzung der Gemeinsamen Synode statt. Am 23. November 1975 hat die in Würzburg tagende Synode nach knapp fünfjähriger Tätigkeit ihre Arbeit beendet.
Als einer der zentralen Beschlußtexte der Gemeinsamen Synode gilt der Synodenbeschluß „Unsere Hoffnung. Ein Bekenntnis zum Glauben in dieser Zeit“, der von den Mitgliedern der 8. Vollversammlung der Synode am 22. November 1975 mit 225 Jastimmen bei 26 Neinstimmen und 15 Enthaltungen angenommen wurde. Der Beschluß stellt sich einer Glaubenssituation, in der nicht nur Einzelgehalte des Glaubens in Frage stehen, sondern seine Grundaussagen und seine Sinnhaftigkeit selbst verdunkelt erscheinen. Die Synode vergewisserte sich u. a. jenes Auftrags, welcher der Kirche in der Bundesrepublik Deutschland aus ihrer geschichtlichen Situation zugewachsen ist, mit einem eigenen, in Teil IV stehenden Abschnitt „Für ein neues Verhältnis zur Glaubensgeschichte des jüdischen Volkes“ (IV, 2). Der Abschnitt, der die Glaubwürdigkeit christlicher Rede vom „Gott der Hoffnung“ angesichts des Grauens von Auschwitz zu bedenken versucht, zählte zu den Schwerpunkten der kontroversen Synodaldiskussion.

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